Glossar
Inhalt
Abschlussprovision
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Annahme
Anwartschaft
Anwartschaftsversicherung
Beitragsfreistellung (Prämienfreistellung)
Berufsunfähigkeit (BU)
Berufsunfähigkeitsversicherung
Besondere Versicherungsbedingungen
Bezugsrecht
Courtage
Deckungszusage
Dread-Disease Versicherung
Dynamik
Erstes Risiko
Erstprämie
Folgeprämie
Fondsgebundene Lebensversicherung
Generationenvertrag
Gliedertaxe
Haftpflichtversicherung
Haushaltsversicherung (Österreich)
Hausratsversicherung (Deutschland)
Höhere Gewalt
Kapitallebensversicherung
Karenzzeit
Kaskoversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Leibrente
Leitungswasser
Meldefrist
Neuwert, Neuwertklausel
Pensionsversicherung
Pflegebedürftigkeit
Pflegestufen
Pflegeversicherung
Progression
Raub
Räuberischer Diebstahl
Rechtsschutzversicherung
Rentenversicherung
Riester-Rente (Deutschland)
Rürup-Rente (Deutschland)
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Österreich)
Sterbetafel
Unfall
Unfallversicherung
Unterversicherung
Unterversicherungsverzicht
Vandalismus
Verrentung
Verweisung
Vorläufige Deckungszusage
Wartezeit
Abschlussprovision
Der Lohn für die Bemühungen des Versicherungsmaklers oder Vermittlers. Wird entweder als Einmalprovision oder ratierlich ausbezahlt und ist ein Prozentsatz der Jahresprämie bzw. ein Promillesatz des Kapitals bei Ansparversicherungen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Enthält allgemeine Grundsätze eines Versicherungsvertrages. Jedes Versicherungsunternehmen kann seine eigenen Bedingungen nach Recht und Gesetz selbst verfassen. Es gibt auch Bedingungen für Sparten, z.B. Allgemeine Bedingungen für Haushaltsversicherungen.
Annahme
Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die zu einem Vertrag führt. In manchen Fällen ist auch die Zahlung die Annahme des Vertrages, z.B. bei Zahlscheinpolizzen.
Anwartschaft
Sicherung des Status Quo (z.B. in der Krankenversicherung) oder Sicherung des späteren Leistungserwerbs (z.B. bei der Lebensversicherung). Kann man sich beispielsweise in einem Notfall die Prämie einer Krankenversicherung nicht mehr leisten, so kann man dafür eine Anwartschaftversicherung abschließen. Dafür erhält man sich den Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss erhalten, bekommt jedoch keine Leistung aus der Krankenversicherung.
Anwartschaftsversicherung
Durch Zahlung einer Prämie sichert man den Status Quo ab, z.B. bei Unterbrechung einer Krankenversicherung . Damit ist eine Weiterführung der durch die Anwartschaft unterbrochenen Krankenversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung möglich. Mit fortschreitendem Alter oder zwischenzeitlich verschlechtertem Gesundheitszustand ein nicht zu unterschätzender Vorteil gegenüber Kündigung mit anschließendem Neuabschluss bei einer Krankenversichewrung.
Beitragsfreistellung (Prämienfreistellung)
Bei dauerhafter oder temporärer Zahlungsunfähigkeit des Kunden können Versicherer eine Lebensversicherung ruhend stellen. Bei nur vorübergehender Zahlungsschwierigkeit ist es meist günstiger, eine Stundung zu erwirken.
Berufsunfähigkeit (BU)
Liegt vor, wenn ein Mensch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Meist wird auch eine Prozentzahl angegeben, die den Grad der Berufsunfähigkeit ausdrückt. Wenn man zu z.B. 50% berufsunfähig ist, kann man nur mehr die Hälfte seiner bisherigen Tätigkeit erbringen.
Die BU ist je nach Beruf unterschiedlich. Wenn beispielsweise ein Chirurg Daumen und Zeigefinger seiner rechten Hand verliert, ist er berufsunfähig. Bei einem Taxifahrer wäre das nicht der Fall.
Das Ausmaß der Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt. Oft hat auch der Versicherte das Recht, den Arzt selbst zu wählen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Versicherung, die bei dauerhaftem Eintritt (z.B. länger als 6 Monate) eines bestimmten Grades von Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente zahlt. Die Schwelle, ab der eine Rente gezahlt wird, liegt üblicherweise bei 50%. Das bedeutet, dass der Versicherte ab einer Berufsunfähigkeit von 50% die volle Rente erhält. Es gibt auch BU-Versicherungen, die ähnlich wie bei einer Kapitallebensversicherung Geld ansparen.
Besondere Versicherungsbedingungen
Regeln in Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen spezielle Risiken oder Risikogruppen.
Bezugsrecht
Regelt, wer im Leistungsfall Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Es kann sowohl widerruflich, als auch unwiderruflich (d.h. nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten) vereinbart werden.
Courtage
Andere Bezeichnung für die Provision (Vergütung) des Maklers.
Deckungszusage
Hier deckt die Versicherung Leistungen, obwohl noch keine Zahlung eingegangen ist. Bei vorläufigen Deckungszusagen ist der Kunde auch vor Erhalt der Polizze versichert.
Dread-Disease Versicherung
Eine Risikoversicherung, die bei bestimmten schweren Krankheiten die vereinbarte Versicherungssumme zahlt, etwa Krebs, Schlaganfall, Koma oder Transplantationen. Ist meist ein Zusatzbaustein einer Lebensversicherung.
Dynamik
Jährliche automatische Anpassung der Versicherungssumme. Damit steigt auch die Prämie. Meist muss der Kunde die Anpassung nicht hinnehmen und kann kündigen oder die Erhöhung widerrufen.
Erstes Risiko
Wird etwas auf erstes Risiko versichert, so kann die Versicherung eine etwaige Unterversicherung nicht geltend machen. „Bargeld ist bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro auf erstes Risiko versichert“ bedeutet beispielsweise, dass der Versicherer bis zu 1.000,- Euro den Schaden voll ersetzt, unabhängig davon, ob der Versicherte unterversichert ist oder nicht.
Erstprämie
Die erste Prämie ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Versicherungspolizze bzw. der Zahlungsaufforderung durch den Versicherer zu zahlen – sofern nicht anders angegeben. Bei Verzug ist die Versicherung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Folgeprämie
Gerät man mit den Folgeprämien in Verzug, so kann der Versicherer erst kündigen, nachdem er eine Mahnung samt Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat und der Versicherungsnehmer auch nach Ablauf der Nachfrist nicht zahlt. Der Versicherer muß zudem auf die Rechtsfolgen hinweisen (Qualifiziertes Mahnschreiben).
Fondsgebundene Lebensversicherung
Der Sparanteil einer Lebensversicherung wird in einen vom Kunden gewünsc hten Investmentfonds einbezahlt. Da an der Börse veranlagt wird, kann in der Regel keine Mindestverzinsung garantiert werden. Bei Garantieprodukten wird das eingezahlte Kapital bzw. der Sparanteil der Prämie) garantiert – allerdings zu Lasten des Ertrags.
Generationenvertrag
Die Erwerbstätigen (junge Generation) zahlen mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen den Ruhestand der älteren Generation. Dieses Umlageverfahren kommt zunehmend unter Druck, da es wegen zu geringer Geburten und steigender Lebenserwartung immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen gibt.
Gliedertaxe
Drückt aus, wie groß die Invalidität bei Verlust bestimmter Glieder oder Organe ist. Anhand der Gliedertaxe wird die Leistung der Unfallversicherung berechnet. 80% Invalidität bedeutet beispielsweise 80% der Versicherungssumme , Ausnahme Progression (s. dort). Die Gliedertaxe ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, ist in der Unfallversicherungspolice angeführt und könnte beispielsweise so aussehen: (Auszug)
Invaliditätsgrad bei Verlust
| eines Armes oder einer Hand | 70% |
| beider Arme oder Hände | 100% |
| eines Daumens | 20% |
| Sehkraft beider Augen | 100% |
| einer großen Zehe | 5% |
| einer anderen Zehe | 2% |
| eines Beines | 70% |
| der Niere | 20% |
| des Gehörs eines Ohres | 15% |
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden von Dritten, die der Versicherte verursacht hat. Beispiele: Kfz-Haftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, eine Vielzahl von Berufshaftpflichtversicherungen, wie z.B. Ärztehaftpflicht, usw.
Haushaltsversicherung (Österreich)
Versichert sind alle Gegenstände des Haushalts inkl. Bargeld und Schmuck gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Meist sind auch Glasschäden, Vandalismus (böswillige Beschädigung) und Blitzschlag mitversichert. In Österreich enthält die Haushaltsversicherung automatisch eine private Haftpflichtversicherung mit ca. EUR 750.000 Versicherungssumme.
Hausratsversicherung (Deutschland)
Versichert ist der gesamte Hausrat inkl. Schmuck und Bargeld gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Meist sind auch Vandalismus (böswillige Beschädigung) und Blitzschlag mitversichert. Glasbruch ist in der Regel nicht enthalten und wird separat versichert, ebenso wie die Privathaftpflichtversicherung.
Höhere Gewalt
Bezeichnet ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und auch durch Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches von der Versicherung in aller Regel nicht gedeckt ist. Beispiele: Krieg, Terroranschlag, Naturkatastrophen, innere Unruhen.
Kapitallebensversicherung
Dies ist eine Versicherung, die einerseits das Risiko des Ablebens absichert, als auch Kapital anspart, welches am Ende mit Zinsen und Gewinnanteilen ausbezahlt wird. Wie hoch die Ablebens- und Erlebenssummen sind, wird im Vertrag geregelt.
Karenzzeit
Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht des Versicherers, etwa bei der Betriebsunterbrechungsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn etwa bei einer BU-Versicherung eine Karenzzeit von 6 Monaten vereinbart ist, zahlt die Versicherung erst ab dem 7. Monat Berufsunfähigkeit
Kaskoversicherung
Ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug . Es gibt Voll- und Teilkaskoversicherungen. Die Teilkasko enthält meist Parkschäden, Diebstahl des Kfz, Marderbiss und Schäden durch Vandalismus. Die Vollkasko enthält neben dem Teilkaskoschutz auch eine Deckung für Kollisionsschäden.
Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung deckt als Zusatzversicherung jene Leistungen ab, die nicht von der Sozialversicherung übernommen werden. Der Versicherte kann dabei aus einer Vielzahl von Möglichkeiten wählen: Sonderklasse im Spital (Stationäre Behandlung), Privatarzt (Ambulante Behandlung), etc.
Lebensversicherung
Im ursprünglichen Sinn eine Risikoversicherung, die den zu frühen Tod einer versicherten Person absichert (Ablebensversicherung). Kann auch mit dem Ansparen von Kapital verbunden werden, dann spricht man von einer Er- und Ablebensversicherung.
Leibrente
Eine Leibrente ist eine lebenslange Zahlunge, die weder veräußert, noch vererbt werden kann. So ist beispielsweise die staatliche Rente eine Leibrente.
Leitungswasser
Damit sind alle Zu- oder Abwasserleitungen gemeint, inklusive Heizung, Solaranlage, Klimaanlage, Wärmepumpen, etc.
Meldefrist
Schäden müssen binnen einer bestimmten Frist dem Versicherer gemeldet werden. Diese sind je nach Sparte unterschiedlich und in den Versicherungsbedingungen angeführt.
Neuwert, Neuwertklausel
Im Schadensfall wird nicht der Zeitwert, sondern es wird die Sache in neuem, einwandfreien Zustand ersetzt, zzgl. Transport.
Pensionsversicherung
Siehe Rentenversicherung
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer physischen oder psychischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft der Hilfe bedürfen für gewöhnliche und widerkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.
Pflegestufen
In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, (Deutschland: 3), die sich nach Umfang der Pflegebedürftigkeit richten:
Stufe/Pflegegeld/Pflegebedarf pro Monat:
Stufe 1 154,20 Über 50 Stunden
Stufe 2 284,30 Über 75 Stunden
Stufe 3 442,90 Über 120 Stunden (Schwere Sehbehinderung, Rollstuhl)
Stufe 4 664,30 Über 160 Stunden (Blindheit, Rollstuhl mit Inkontinenz)
Stufe 5 902,30 Über 180 Stunden (Dauerbereitschaft, Taubblindheit, Rollstuhl mit Ausfall Armfunktion)
Stufe 6 1.242,00 Über 180 Stunden (Ständige Tag- und Nachtbetreuung)
Stufe 7 1.655,80 Über 180 Stunden (Keine zielgerichtete Bewegung aller Extremitäten)
Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung zahlt einen bestimmten Betrag bei Vorliegen einer bestimmten Pflegebedürftigkeit an die versicherte Person. Die Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen ausgedrückt.
Progression
Drückt aus, wie stark und ab welchem Invaliditätsgrad die Versicherungsleistung steigt. Beispiel: Bei einer Progression von 300% ab 75% Invalidität bei einer Versicherungssumme von 100.000 erhält ein Versicherter bei 80% Invalidität: 3 x 80% von 100.000, somit 240.000 Euro ausbezahlt.
Raub
Liegt vor, wenn einer Person unter Androhung oder Anwendung von Gewalt Sachen entwendet werden. Raub ist in der Haushaltsversicherung abgedeckt.
Räuberischer Diebstahl
Liegt vor, wenn ein Dieb bei seiner Tat angetroffen wird und Gewalt anwendet oder eine solche androht, um im Besitz der gestohlenen Sachen zu verbleiben. Räuberischer Diebstahl ist in der Haushaltsversicherung abgedeckt.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für Anwalt, Gericht und meist auch die Kosten für Sachverständige im Streitfall für bestimmte Streitigkeiten. Der Versicherungsumfang ist im Vertrag genau festgehalten, etwa Kfz-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Familien- und Erbangelegenheiten, Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen, usw.
Rentenversicherung
Eine Rentenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei dem ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Rente oder Leibrente gezahlt wird. Die Rentenversicherung ist eine besondere Form der Kapitallebensversicherung, wobei die Absicherung nicht gegen das Risiko des zu frühen Todes, sondern das Risiko auf zu langes Leben gerichtet ist.
Riester-Rente (Deutschland)
Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rentenversicherung mit Kapitalgarantie des Anbieters. Gefördert wird einerseits durch Zulagen, andererseits durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Rürup-Rente (Deutschland)
Eine über Sonderausgaben staatlich geförderte Rente. Entspricht in Leistungskriterien und steuerlicher Behandlung der staatlichen Rentenversicherung mit dem Unterschied, dass es kein Umlageverfahren, sondern ein Kapitalverfahren ist. Der Versicherte hat ebenso wie bei der staatlichen Rente kein Kapitalwahlrecht, ebenso ist eine Verpfändung oder ein Rückkauf ausgeschlossen.
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Österreich
Eine besondere Form der Altersvorsorge in Österreich, bei der der Staat einen Zuschuss zur Versicherungsprämie zahlt. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgelegt und richtet sich nach dem Kapitalmarkt. Die Prämie ist steuerbefreit, ebenso die späteren Pensionszahlungen, d.h. keine Versicherungs-, Kapitalertrags- und Einkommenssteuer. Kann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Es gelten bestimmte Vorschriften über den maximalen Aktienanteil und über die Kapitalgarantie.
Laut geltender Rechtsprechung kann eine Zukunftsvorsorge auch vorzeitig aufgelöst werden (mit allen zu erwartenden Nachteilen einer vorzeitigen Auflösung).
Sterbetafel
Statistische Erfassung der Lebenserwartung, getrennt nach bestimmten Kriterien (Geschlacht, Alter…). Dient der Berechnung eines Pensionsanspruches.
Unfall
Ein Unfall ist ein von außen, plötzliches und unvorhersehbares auf den Körper einwirkendes Ereignis. Krankheiten sind daher kein Unfall. Als Unfall gilt jedoch auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung Gelenke verrenkt oder Muskeln, Sehnen und Bänder gezerrt werden.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls entweder einen einmaligen Betrag und/oder eine (meist lebenslange) monatliche Rente für die erlittene dauerhafte Invalidität oder für bestimmte Unfallfolgen. 80% Invalidität bedeutet beispielsweise 80% der Versicherungssumme , Ausnahme Progression (s.dort). Wichtig: Eine Krankheit ist kein Unfall, daher bekommt man im Falle einer Krankheit keine Leistung aus der Unfallversicherung. Manche Unfallversicherungen schließen jedoch FSME und Borreliose ein, sowie Unfallfolgen auf Grund von Herzinfarkt und Schlaganfall. Meist kann der Versicherte zudem aus einer Vielzahl von Zusatzleistungen wählen, wie etwa Bergungskosten (z.B. Hubschrauberrettung), Reha-Kosten, etc.
Unterversicherung
Liegt vor, wenn in einer Sachversicherung die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt. Dann wird die Entschädigung im Verhältnis ausbezahlt, dh. gekürzt.
Unterversicherungsverzicht
Wird ein solcher Verzicht vereinbart, nimmt der Versicherer in der Haushaltsversicherung im Schadensfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Voraussetzung ist allerdings, dass eine bestimmte Summe pro Quadratmeter vereinbart ist, z.B. 950 Euro pro m2. Bei zu hoher Differenz zwischen Versicherungssumme und Wert der versicherten Sachen kann dieser Verzicht jedoch unwirksam sein.
Vandalismus
Liegt vor, wenn ein Täter versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt. Manche Versicherungen bieten auch Vandalismus-Schutz außerhalb der Wohnung an, z.B. Postkastenanlage.
Verrentung
Verrentung ist die Umwandlung eines Kapitals in eine Rente, eine Reihe periodisch anfallender Geldbeträge. Diese Verrentung wird von der Pensionsversicherung am Beginn der Rentenzahlung durchgeführt. Dabei hat der Versicherte in der Regel die Wahl, ob er mit oder ohne Hinterbliebenenvorsorge seine Rente erhalten möchte – was eine unterschiedliche Rentenhöhe bedeutet.
Verweisung
Ein Begriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. In der „abstrakten“ Verweisung kann eine berufsunfähige Person auch auf einen anderen Beruf als den bisher ausgeübten verwiesen werden, sofern der neue Beruf seiner bisherigen Stellung entspricht. Eine Verweisung ist in jedem Fall möglich, wenn der neue Beruf bereits ausgeübt wird, die mit der bisherigen vergleichbar ist.
Die abstrakte Verweisung kann in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen werden, was in der Regel mehr Prämie kostet.
Vorläufige Deckungszusage
Eigener Versicherunsgvertrag vor dem eigentlichen Abschluss, wird z.B. bei Kfz- oder Lebensversicherungen eingesetzt, damit sofortiger Schutz garantiert ist.
Wartezeit
In manchen Versicherungssparten gibt es bestimmte Zeiten, die verstreichen müssen, bevor der Versicherte einen Anspruch geltend machen kann – auch wenn ein Schaden eintritt. Innerhalb der Wartezeit besteht daher trotz Prämienzahlung kein Versicherungsschutz. Ist vor allem bei Kranken- und Rechtsschutzversicherungen üblich, um Missbrauch vorzubeugen.
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